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Feldhilfe: (2023) Haben Sie 2023 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Haben Sie 2023 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?

Falls Sie bereits laufend vereinnahmte Umlagen mit Ihren Mietern abgerechnet haben, beispielsweise durch eine Nebenkostenabrechnung, geben Sie bitte die von Ihren Mietern im Jahr 2023 geleistete Nachzahlung oder die von Ihnen an Ihre Mieter erstattete an. Diese Beträge ergeben sich in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022.