Geben Sie den steuerfreien Arbeitslohn an, den Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit erhalten haben. Dieser Betrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass er bei der Ermittlung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen berücksichtigt wird. Auch wenn der Arbeitslohn steuerfrei ist, wird er zur Berechnung des Steuersatzes für Ihr in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen herangezogen.
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