Falls Sie weitere spezielle Lohnbestandteile erhalten haben, wählen Sie bitte "ja" aus. Zu den besonderen Lohnbestandteilen zählen zum Beispiel:
Entschädigungen,
Abfindungen,
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder
Aktienoptionsprogramme.
Für steuerfreie Lohnbestandteile, die unter die Fünftel-Regelung nach § 34 EStG fallen, müssen entsprechende Eintragungen vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung finden Sie im BMF-Schreiben vom 3.5.2018 ( IV B 2 - S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643) über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns gemäß Doppelbesteuerungsabkommen.
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