Geben Sie hier an, ob Sie für die volljährige Person Kindergeld oder Kinderfreibeträge erhalten haben.
Besteht eine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge haben, kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende i.d.R. nicht gewährt werden.
Eine Haushaltsgemeinschaft (d. h. das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung) wird immer dann vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Diese Vermutung kann widerlegt werden, es sei denn, Sie leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
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