Sie können hier angeben, in welchem Verhältnis die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale zwischen den Eltern aufgeteilt werden soll.
Wenn Sie für Ihr Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen auch nur die halbe Fahrtkostenpauschale (50 %) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung der Fahrtkostenpauschale einigen.
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