Wählen Sie "ja" aus, wenn der Behinderten-Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden soll.
Steht Ihrem Kind oder Enkelkind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben, ein Behinderten-Pauschbetrag zu, können Sie diesen geltend machen, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch nimmt. Das ist in der Regel günstiger als den Pauschbetrag beim Kind anzugeben.
Wichtig: Eine Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags ist nur möglich, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht bereits in seiner eigenen Steuererklärung in Anspruch genommen hat.
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