Wählen Sie "ja" aus, wenn Ihr Kind Hinterbliebenenbezüge erhalten hat. In diesem Fall steht Ihrem Kind der Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu.
Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet. Bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen nur auf Anforderung des Finanzamts zu erbringen.
Zum Nachweis können Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Rentenbescheid des Versorgungsamts,
Bescheinigung des Versorgungsträgers,
Bescheinigung der zuständigen Entschädigungsbehörde oder
Bescheinigung eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung.
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