Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Miet- / Übernachtungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Miet- / Übernachtungskosten

Tragen Sie hier Ihre tatsächlichen Unterkunftskosten am Beschäftigungsort ein.

Dazu zählen insbesondere:

  • Miete einschließlich Nebenkosten, auch für möblierte Wohnungen
  • Reinigung und Pflege der Wohnung
  • Zweitwohnungssteuer
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten
  • Abschreibung (AfA) bei Eigentumswohnungen
  • Schuldzinsen für Kredite zur Finanzierung der Wohnung
  • Nebenkosten bei Eigentum (z. B. Hausgeld)
  • Kosten für Garten- oder Hofpflege

Das Finanzamt erkennt nachgewiesene Unterkunftskosten bis zu maximal 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten an (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Diese Grenze gilt nur für Unterkünfte innerhalb Deutschlands.

Für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland gilt die 1.000-Euro-Grenze nicht – hier sind die tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten abziehbar, sofern sie notwendig und angemessen sind. Als Obergrenze gilt regelmäßig der ortsübliche Mietpreis für eine 60 m²-Wohnung.

Separat angemietete Garagen oder Stellplätze zählen nicht zu den Unterkunftskosten und unterliegen nicht der 1.000-Euro-Grenze. Diese Ausgaben können zusätzlich als Werbungskosten ("Sonstige Kosten in Verbindung mit der Wohnung") berücksichtigt werden, sofern sie beruflich veranlasst sind.