Feldhilfe:
(2023)
Haben Sie 2023 sonstige steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten?
Wählen Sie hier "ja" aus, wenn Sie sonstige steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten haben.
Hierunter fallen u. a.
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen für Mitglieder von kommunalen Gremien: Ratsmitglieder, Ortsvorsteher oder Beiratsmitglieder können Aufwandsentschädigungen erhalten, die bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei sind.
- Taschengeld oder vergleichbare Geldleistungen, die an Personen gezahlt werden, die einen Freiwilligendienst (FSJ oder vergleichbare Dienste) ableisten.