Feldhilfe:
   		  		    (2022)		  
			16. Steuerfreier Lohn nach DBA		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 16. a):
"Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"

Wenn Sie hier eine Eintragung vornehmen, müssen Sie weitere Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" Ihrer Einkommensteuererklärung" beifügen. Die entsprechenden Angaben machen Sie bitte im Bereich "Weitere Einnahmen".