Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 16. a) Steuerfreier Lohn nach DBA

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 16 a) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)"

Wenn Sie hier einen Betrag eintragen, müssen Sie zusätzliche Angaben zu Ihrer Auslandstätigkeit machen. Außerdem ist die Anlage N-AUS („Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“) Bestandteil Ihrer Einkommensteuererklärung.

Die erforderlichen Angaben erfassen Sie im Bereich „Weitere Einnahmen“.