Feldhilfe:
16. a) Steuerfreier Lohn nach DBA
Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 16 a) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)"

Wenn Sie hier einen Betrag eintragen, müssen Sie zusätzliche Angaben zu Ihrer Auslandstätigkeit machen. Außerdem ist die Anlage N-AUS („Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“) Bestandteil Ihrer Einkommensteuererklärung.
Die erforderlichen Angaben erfassen Sie im Bereich „Weitere Einnahmen“.