Feldhilfe:
   		  		    (2021)		  
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  			                Geben Sie hier an, an welche Partei Sie Spenden oder Beiträge im Steuerjahr 2021 geleistet haben.
Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung: 3.300 Euro) zu 50 % - maximal also 825 Euro (Zusammenveranlagung: 1.650 Euro) - direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Der darüber hinausgehende Betrag ist bis maximal 1.650 Euro (Zusammenveranlagung: 3.300 Euro) zusätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Hier können Sie z.B. Spenden und Beiträge an folgende Parteien eintragen:
- CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
 
- SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
 
- DIE LINKE - Die Linke
 
- GRÜNE - Bündnis 90/Die Grünen
 
- CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern
 
- AfD - Alternative für Deutschland
 
- FDP - Freie Demokratische Partei
 
- PIRATEN - Piratenpartei Deutschland
 
- FREIE WÄHLER - Freie Wähler
 
- LKR - Liberal-Konservative Reformer
 
- BVB / FREIE WÄHLER - Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler
 
- SSW - Südschleswigscher Wählerverband
 
- FAMILIE - Familien-Partei Deutschlands
 
- BIW - Bürger in Wut
 
- NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
 
- ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei
 
- Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative