Geben Sie hier die gesamte Wohnfläche des Objekts an.
Beispiel: Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten mit je 110 qm Wohnfläche. Eine Wohnung bewohnen Sie selbst. In diesem Fall gebe Sie als Gesamtwohnfläche 440 qm an und als selbstgenutzte Wohnfläche 110qm. Von den Aufwendungen für die energetische Sanierung können in diesem Beispiel dann 25 % steuerlich geltend gemacht werden.
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