Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Jahr 2020 Anteile an Investmentfonds gekauft haben.
Seit 2019 werden alle Investmentanteile mit der Vorabpauschale besteuert. Die Vorabpauschale ist eine pauschal bemessene, jährlich nachträgliche Mindestbesteuerung. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres (also am 2.1.2021) als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2020 ist also 2021 steuerlich relevant.
Hinweis: Anteile an Investmentfonds mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten sind - gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung - jeweils getrennt zu erfassen.
Der Basiszins für 2021 beträgt -0,45 Prozent. Fazit: Aufgrund des negativen Basiszins wird für das Jahr 2021 keine Vorabpauschale erhoben! (BMF-Schreiben vom 6.1.2021, IV C 1-S 1980-1/19/10038:0004).
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