Die folgenden Einkünfte unterliegen dem Steuerabzug nach § 50a EStG:
Einkünfte aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen, die in Deutschland ausgeübt werden,
Einkünfte aus der inländischen Verwertung solcher Darbietungen,
Lizenzeinnahmen sowie
Aufsichtsratsvergütungen.
Der Steuerabzug beträgt zwischen 5 % und 15 % der gesamten Einnahmen, für Aufsichtsratsvergütungen 30 %. Die angefallenen Steuern können Sie hier erfassen.
Bitte fügen Sie ggf. Nachweise Ihrer Steuererklärung bei.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware