Feldhilfe:
   		  		    (2020)		  
			Übrige Betriebsausgaben		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Tragen Sie hier Ihre sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben ein. In Betracht kommen beispielsweise folgende Aufwendungen:
- Typische Berufskleidung,
 
- Gezahlte Provisionen,
 
- Beiträge an Berufsverbände,
 
- Nachforderungszinsen auf betriebliche Steuern,
 
- Beiträge für betriebliche Versicherungen,
 
- Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung,
 
- Unfallkosten,
 
- Umzugskosten,
 
- Schadensersatzzahlungen an Dritte aus betrieblichen Gründen.