Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Verwaltungskosten des vermieteten Objekts entstanden sind, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Verwaltungskosten dürfen im Gegensatz zu den Nebenkosten nicht auf die Mieter umgelegt werden, sind jedoch als Werbungskosten absetzbar.
Auf der Seite "Verwaltungskosten" können Sie daher u. a folgende Aufwendungen erfassen:
Gebühren für die Verwaltung
Personalkosten
Kosten für Selbstverwaltung
Telefon-, Porto-, Fahrtkosten
Kosten für die Suche eines geeigneten Mieters
Abstandszahlungen an Mieter zur Räumung der Wohnung
Kontogebühren (Mietkonto)
Kosten für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietverhältnis
Beiträge zu Haus- und Grundbesitzervereinen
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