Feldhilfe: (2020) Haben Sie Erhaltungsaufwendungen für das Objekt in 2020 durchgeführt? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Haben Sie Erhaltungsaufwendungen für das Objekt in 2020 durchgeführt? Wählen Sie Ja, wenn Sie Erhaltungsaufwendungen für das Objekt erfassen wollen. Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen insbesondere Austausch von Fenstern Austausch von Türen Austausch der Heizung Elektroinstallation Handwerkerrechnung Dach-Sanierung Neuer Hausanstrich Neuer Fußbodenbelag Neue Wandfliesen Neue Bodenfliesen Badrenovierung Sonstige Schönheitsreparaturen