Sie können hier angeben, zu welchem Prozentsatz Sie den Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten zwischen den Eltern aufteilen wollen. Wenn Sie für Ihr Kind Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen grundsätzlich auch der halbe Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten (50%) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Höchstbetrags für die Kinderbetreuungskosten einigen.
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