Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem die Eltern einen gemeinsamen Haushalt geführt haben.
Falls Sie nicht während des gesamten Veranlagungsjahres 2020 einen gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil geführt haben, können die Kinderbetreuungskosten evtl. nur anteilig in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
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