Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge in die Kranken- und/oder Pflegeversicherung für andere Personen geleistet haben.
"Andere Personen" sind beispielsweise:
Kinder, für die Sie kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht
eingetragene/r Lebenspartner/in
Wichtig: Haben Sie Beiträge für Kinder geleistet, für die ein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, sind die Angaben im Bereich "Kinder" (in der "Anlage Kind") vorzunehmen.
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