Tragen Sie hier ein, welche Einkommensersatzleistungen Sie im 2019 erhalten haben. Ist Ihre Einkommensersatzleistung nicht in der Auswahlliste enthalten, können Sie auch eine beliebige Bezeichnung eintragen.
Zu den Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen zählen:
Arbeitslosengeld I
Insolvenzgeld
Krankengeld
Kinderpflegekrankengeld
Elterngeld
Mutterschaftsgeld
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Übergangsgeld
Altersübergangsgeld
Unterhaltsgeld als Zuschuss
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Eingliederungshilfe
Verletztengeld
Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Die Ersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden die Beträge bei der Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Den Vorgang nennt man Progressionsvorbehalt.
Nicht anzugeben brauchen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Mehraufwandsentschädigung für 1 Euro-Jobs, Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung, Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Streikgelder, der Gründungszuschuss für Existenzgründer sowie das Pflegeunterstützungsgeld ab 2015. Diese Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
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