In dem zusätzlichen Textfeld können Sie dann Ihrem Finanzamt bestimmte Sachverhalte kurz erläutern, die über die bereits gemachten Angaben in Ihrer Steuererklärung hinausgehen oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen. Hier können Sie auch darauf hinweisen, dass Sie zu einem bestimmten Sachverhalt eine andere als die amtliche Rechtsauffassung vertreten. Mit diesem Eintrag erreichen Sie, dass Ihre Steuererklärung nicht automationsgestützt bearbeitet wird, sondern die Erklärung durch den Finanzbeamten manuell geprüft wird.
Wichtig: Falls Sie mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist hier keine Eintragung vorzunehmen.
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