Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung
 lt. Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 27.
Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.