Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			darin enthaltene stpfl. Teileinkünfte		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Tragen Sie hier die im Veräußerungsgewinn enthaltenen steuerpflichtigen Teileinkünfte an, die nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % steuerpflichtig ist.
Hinweis: Wollen Sie den Veräußerungsfreibetrag nicht beantragen, z.B. weil Sie ihn für eine spätere Veräußerung aufsparen möchten, oder besteht die Voraussetzung für diese Vergünstigung nicht, z.B. weil Sie noch keine 55 Jahre alt oder nicht berufsunfähig sind, kann der Veräußerungsgewinn nach der Fünftelregelung steuerbegünstigt sein.