Geben Sie hier Zinsen an, die Sie vom Finanzamt auf Steuererstattungen erhalten haben und die nicht betrieblich veranlasst sind.
Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer (BFH VIII R 36/10).
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