Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Zeile 19 Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier Zinsen an, die Sie vom Finanzamt auf Steuererstattungen erhalten haben und die nicht betrieblich veranlasst sind.
Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer (BFH VIII R 36/10).