Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Einkünfte aus einem bebauten Grundstück, z. B. einem vermieteten Haus, einer vermieteten Eigentumswohnung haben.
Wenn Sie in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnen, müssen Sie nur Angaben machen, sofern Sie einzelne Räume vermieten.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.
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