Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Einkünfte aus der Vermietung von Häusern, Wohnungen und sonstigen Gebäuden		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Einkünfte aus einem bebauten Grundstück, z. B. einem vermieteten Haus, einer vermieteten Eigentumswohnung haben.
Wenn Sie in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnen, müssen Sie nur Angaben machen, sofern Sie einzelne Räume vermieten.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.