Feldhilfe:
Haben Sie Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erwirtschaftet?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erzielt haben, z. B. aus
der Vermietung eines Hauses,
der Verpachtung von Gewerberäumen,
einer vermieteten Eigentumswohnung.
Wenn Sie in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnen, müssen Sie nur Angaben machen, sofern Sie einzelne Räume entgeltlich vermieten.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.
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