Feldhilfe:
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			Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen und/oder ausländische Renten 2018		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen 2018
Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen (i.d.R. das ausländische Bruttoeinkommen) des Jahres 2018 einzutragen.
 
Ausländische Renten 2018
Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe der Bruttorente ein.
 
Hinweis: Wurden im Jahr 2018 sowohl ausländischen Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer als auch ausländische Einnahmen aus einer Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, geben Sie die Summe der Einnahmen an.