Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen (i.d.R. das ausländische Bruttoeinkommen) des Jahres 2024 einzutragen.
Ausländische Renten 2024
Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe der Bruttorente ein.
Hinweis: Wurden im Jahr 2024 sowohl ausländischen Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer als auch ausländische Einnahmen aus einer Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, geben Sie die Summe der Einnahmen an.
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