Feldhilfe:
   		  
			Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen und/oder ausländische Renten 2024		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen 2024
Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen (i.d.R. das ausländische Bruttoeinkommen) des Jahres 2024 einzutragen.
 
Ausländische Renten 2024
Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe der Bruttorente ein.
 
Hinweis: Wurden im Jahr 2024 sowohl ausländischen Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer als auch ausländische Einnahmen aus einer Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, geben Sie die Summe der Einnahmen an.