Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			28. Beiträge zur privaten Kranken und Pflege-Pflichtversicherung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 28:
"Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung"
Hinweis: Dieser Wert wird nicht bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.
