Feldhilfe:
28.Beiträge zur privaten Kranken und Pflege-Pflichtversicherung
Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 28 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale"
Dieser Wert wird nicht automatisch bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.
Die tatsächlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie selbst unter„Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Private Kranken- und Pflegeversicherung“eintragen. Sie finden diese in der Beitragsbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware