Dieser Wert wird nicht automatisch bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.
Die tatsächlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie selbst unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Private Kranken- und Pflegeversicherung“ eintragen. Sie finden diese in der Beitragsbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung.