Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 7:
"Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"
Geben Sie hier nur Kirchensteuerbeträge an, die auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind. Beträge aus einer anderen Lohnsteuerbescheinigung, z. B. der des Ehegatten, dürfen hier nicht erfasst werden.
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