Feldhilfe:
7. Kirchensteuer des Ehegatten
Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 7 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"

Erfassen Sie nur die dort ausgewiesenen Beträge. Kirchensteuer aus einer anderen Lohnsteuerbescheinigung (z. B. der des Ehegatten) darf nicht eingetragen werden.
Eine konfessionsverschiedene Ehe liegt vor, wenn die Ehepartner unterschiedlichen Kirchen angehören, z. B. evangelisch und katholisch.