Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung
Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags"
Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese geben Sie in Zeile 32 an.
