Feldhilfe: (2019) 16. Steuerfreier Lohn nach DBA Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): 16. Steuerfreier Lohn nach DBA Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:Nummer 16. a): "Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"