Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Wurden die Fahrten mit einem Firmenwagen durchgeführt?		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier bitte an, ob Sie für Ihre Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnung (Beschäftigungsort) einen Firmenwagen genutzt haben.
Wichtig: Führen Sie die Heimfahrten mit einem Firmen- oder Dienstwagen durch, können Sie dafür keine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.