Geben Sie hier bitte an, ob Sie für Ihre Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnung (Beschäftigungsort) einen Firmenwagen genutzt haben.
Wichtig: Führen Sie die Heimfahrten mit einem Firmen- oder Dienstwagen durch, können Sie dafür keine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware