Feldhilfe: (2017) 16. Steuerfreier Lohn nach DBA Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): 16. Steuerfreier Lohn nach DBA Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:Nummer 16. a): "Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"