Tragen Sie hier ein, welche Einkommensersatzleistungen Sie im 2015 erhalten haben. Ist Ihre Einkommensersatzleistung nicht in der Auswahlliste enthalten, können Sie auch eine beliebige Bezeichnung eintragen.
Zu den Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen zählen:
Arbeitslosengeld
Insolvenzgeld
Krankengeld
Elterngeld
Mutterschaftsgeld
Übergangsgeld
Altersübergangsgeld
Unterhaltsgeld als Zuschuss
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Eingliederungshilfe
Verletztengeld
Verdienstausfallentschädigung
Vorruhestandsgeld
Die Ersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden die Beträge bei der Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Den Vorgang nennt man Progressionsvorbehalt.
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gehört nicht dazu. Diese Beträge unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
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