Feldhilfe:
(2014)
Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung
lt. Nr. 23 der Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung
De Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 23.
Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.