Feldhilfe:
   		  
			Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 23 der Lohnsteuerbescheinigung		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 23.
Alle Angaben können Sie bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.