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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung
lt. Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung

Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 27.

Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.