Setzen Sie bitte hier ein Häkchen, wenn Sie den Kinderfreibetrag als Stief- oder Großelternteil in Anspruch nehmen wollen und die leiblichen Eltern der Übertragung der Freibeträge zugestimmt haben.
Wichtige Voraussetzung für die Übertragung:
Sie haben das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen oder
Sie haben eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind zu erfüllen z.B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.
Für die Zustimmung der Eltern legen Sie der Steuererklärung bitte die Anlage K.
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