Feldhilfe: Wir beantragen als Stief-/Großeltern die Übertragung der Freibeträge. Wählen Sie "ja", wenn der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag auf Sie als Stief- oder Großelternteil übertragen werden sollen. Voraussetzungen für die Übertragung: Sie haben das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen oder Sie leisten tatsächlich Unterhalt für das Kind oder Enkelkind. Zusätzlich müssen die leiblichen Eltern der Übertragung zustimmen. Reichen Sie hierfür bitte die „Anlage K“ mit der Steuererklärung ein.