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Förderung auch für Minijobber

Eine zusätzliche Altersvorsorge ist gerade für Minijobber wichtig. Doch den wenigsten Geringverdienern ist bewusst, dass auch Minijobber mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro die Riester-Förderung in Anspruch nehmen können.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Minijobber müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein: Dies ist bei Minijobs seit 2013 automatisch der Fall.
  2. Außerdem müssen sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen. Da der Arbeitgeber bei gewerblichen Minijobbern pauschal 15 Prozent an die Rentenversicherung abführt, müssen die Minijobber lediglich die Differenz von 3,7 Prozent zum vollen Rentenversicherungsbeitrag von 18,7 Prozent zahlen. Bei 450 Euro sind das 16,65 Euro monatlich. Bei Minijobs in Privathaushalten beträgt die Pauschalabgabe des Arbeitgebers fünf Prozent. Minijobber müssten in diesem Fall bei 450 Euro Verdienst pro Monat also eine Differenz von 13,7 Prozentpunkten oder 61,65 Euro pro Monat zahlen.
  3. Minijobber müssen außerdem einen Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen, um die Zulagen in voller Höhe zu bekommen. Erforderlich sind 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr. Bei einem Verdienst von monatlich 450 Euro beträgt der Mindesteigenbeitrag also 62 Euro pro Jahr.

Insgesamt besteht die Förderung aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder und 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder.

Weitere Vorteile: Mit den Zuzahlungen in die gesetzliche Rente steigen nicht nur die Rentenansprüche. Minijobber können sogar Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation in Anspruch nehmen. Außerdem sind die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Quelle: Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“ vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.,

Rechner
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