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Was bedeutet Zusammenveranlagung?

Bei der Zusammenveranlagung geben beide Ehepartner gemeinsam eine Steuererklärung ab. Die Einkünfte beider Ehepartner werden zunächst zusammengezählt und dann halbiert. Für das halbierte zu versteuernde Einkommen wird die Einkommensteuer berechnet, die dann wiederum verdoppelt wird.

Grundsätzlich können nur Ehepaare zusammen veranlagt werden. Frisch verheiratete und geschiedene Ehepartner können im Jahr der Hochzeit beziehungsweise im Jahr der Scheidung zwischen der Einzelveranlagung für Ehegatten und der Zusammenveranlagung wählen. Dasselbe Wahlrecht haben Verwitwete im Jahr, in dem der Ehepartner verstarb.

Durch dieses Besteuerungsverfahren, auch Ehegattensplitting genannt, werden vor allem Ehepaare mit großen Einkommensunterschieden begünstigt.

Rechner
  • Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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