Was unterliegt der Schenkungsteuer?
Der Schenkungsteuer unterliegen Schenkungen unter Lebenden.
Als Schenkung gilt unter anderem
- jede freigebige Zuwendung,
- die Bereicherung, die ein Ehegatte bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt,
- was als Abfindung für einen Erbverzichtgewährt wird,
- was ein Vorerbe dem Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor ihrem Eintritt herausgibt.
Rechner
- Schenkungssteuer-Rechner: Wenn Sie ein großzügiges Geschenk erhalten, kann es sein, dass Sie Schenkungssteuer zahlen müssen. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell, wie viel Steuern der Staat erhebt.
- Erbschaftsteuer-Rechner: Bei Erbschaften kassiert der Staat mit. Für nahe Angehörige gibt es allerdings hohe Freibeträge. Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.