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SteuerGo FAQs

 


Welche Lohnersatzleistungen fallen unter den Progressionsvorbehalt?

Lohn- oder Entgeltersatzleistungen erhalten Sie, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen aus verschiedenen Gründen das volle Gehalt nicht mehr zahlt. Diese Lohnersatzleistungen erhalten Sie zwar steuerfrei, jedoch werden sie in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Sie werden also zur Berechnung Ihres Steuersatzes erfasst und führen so zu einem höheren Prozentsatz, mit dem Ihr übriges Einkommen versteuert wird.

Deswegen müssen Sie in Ihrer Steuererklärung alle Lohnersatzleistungen angeben.

Dies sind unter anderem:

  • Arbeitslosengeld I,
  • Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld,
  • Insolvenzgeld bei Insolvenz des Arbeitgebers,
  • Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, nicht jedoch das Betreuungsgeld seit 1.8.2013,
  • Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
  • Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld für Behinderte oder vergleichbare Lohnersatzleistungen,
  • Aufstockungsbeträge sowie Altersteilzeitzuschläge nach dem Altersteilzeitgesetz bzw. Beamtenrecht,
  • Leistungen zur Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit.

Bei Bezug von steuerfreien Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Über die bezogenen Lohnersatzleistungen erhält der Empfänger eine Bescheinigung, um die Bezüge in seiner Steuererklärung angeben zu können. Die meisten Lohnersatzleistungen werden von den Sozialversicherungsträgern, wie Arbeitsagentur und Krankenkasse, gewährt und mittels einer besonderen "Bescheinigung für das Finanzamt" bekannt gegeben.

Außerdem melden die Leistungsträger seit 2011 die gezahlten Einkommensersatzleistungen unter Angabe der jeweiligen Steuer-Identifikationsnummer elektronisch an das Finanzamt. Zahlt der Arbeitgeber die Leistungen, bescheinigt er diese im "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung", z. B. Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag.

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.