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Feldhilfe: (2024) Liegt ein Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid zum 31.12.2023 vor?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Liegt ein Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid zum 31.12.2023 vor?

Ein Verlustvortrag wird vom Finanzamt in einem Verlustfeststellungsbescheid festgestellt, wenn negative Einkünfte aus Vorjahren nicht vollständig verrechnet wurden. Dieser verbleibende Verlust kann im Steuerjahr 2024 mit positiven Einkünften verrechnet werden.

Verluste aus bestimmten Einkunftsarten (z. B. Veräußerungsgeschäfte) können nur mit Gewinnen derselben Art ausgeglichen werden.