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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Liegt ein Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid zum 31.12.2024 vor?

Ein Verlustvortrag wird vom Finanzamt in einem Verlustfeststellungsbescheid festgestellt, wenn negative Einkünfte aus Vorjahren nicht vollständig verrechnet wurden. Dieser verbleibende Verlust kann im Steuerjahr 2025 mit positiven Einkünften verrechnet werden.

Verluste aus bestimmten Einkunftsarten (z. B. Veräußerungsgeschäfte) können nur mit Gewinnen derselben Art ausgeglichen werden.