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Feldhilfe: Hat das Finanzamt zum 31.12.2024 einen verbleibenden Verlustvortrag für <%0100301%> festgestellt?

Wählen Sie "ja", wenn das Finanzamt im Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.2024 einen verbleibenden Verlustvortrag für Sie festgestellt hat.

Ein Verlustvortrag entsteht, wenn in einem früheren Jahr mehr Verluste als positive Einkünfte vorhanden waren und diese Verluste nicht vollständig verrechnet werden konnten. Der verbleibende Betrag wird vom Finanzamt gesondert festgestellt und in die folgenden Jahre übernommen (§ 10d EStG).

Dieser festgestellte Verlust kann im Steuerjahr 2025 mit positiven Einkünften verrechnet werden und mindert dadurch die Steuer.

Beispiel: Im Jahr 2024 wurden 6.000 Euro Verlust erzielt, aber nur 2.000 Euro konnten mit positiven Einkünften verrechnet werden. Die verbleibenden 4.000 Euro stellt das Finanzamt in einem Verlustfeststellungsbescheid fest. Dieser Betrag kann im Jahr 2025 die Steuer senken.

Wichtig: Ob ein Verlustvortrag vorliegt, erkennen Sie im "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Maßgeblich ist der zuletzt ergangene Feststellungsbescheid.